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Website-Pflichtangaben 2026: Impressum, Datenschutz, Cookies & BFSG — die komplette Checkliste

25. August 2026 Dominik Baurhenn 11 Min. Lesezeit
Website-Pflichtangaben 2026: Impressum, Datenschutz, Cookies & BFSG — die komplette Checkliste

Auf einen Blick: Eine geschäftliche Website braucht 2026 in Deutschland vier rechtliche Bausteine: ein vollständiges Impressum, eine aktuelle Datenschutzerklärung, einen korrekt arbeitenden Cookie-Consent (sofern einwilligungspflichtige Dienste laufen) und — für viele Angebote — eine Barrierefreiheitserklärung nach BFSG. Die häufigsten Abmahngründe sind dabei erstaunlich banal: fehlende Angaben im Impressum, Google Fonts vom Google-Server, Tracking ohne Einwilligung und veraltete Datenschutztexte. Dieser Beitrag ist Ihre Checkliste — mit klarer Einordnung, was Sie selbst erledigen können und wo Sie Fachleute brauchen. Wichtig vorab: Ich bin Webentwickler, kein Anwalt — dieser Beitrag ist eine technische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Warum dieses Thema bares Geld wert ist

Abmahnungen wegen Website-Mängeln kosten typischerweise einige hundert bis über tausend Euro — pro Fall, plus Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für die Zukunft. Das Ärgerliche: Fast alle abgemahnten Mängel wären mit ein paar Stunden Arbeit vermeidbar gewesen. Ich gehe die vier Bausteine in der Reihenfolge durch, in der sie in der Praxis am häufigsten Probleme machen.

Baustein 1: Das Impressum

Was hinein muss

Die Anbieterkennzeichnung (heute geregelt im Digitale-Dienste-Gesetz, vorher § 5 TMG) verlangt für geschäftliche Websites mindestens: vollständiger Name (bei Einzelunternehmern der echte Vor- und Nachname — ein reiner Markenname genügt nicht), ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die USt-IdNr., bei eingetragenen Firmen Registergericht und -nummer, bei reglementierten Berufen Kammer und Berufsbezeichnung.

Die häufigsten Fehler

  • Nur der Markenname: „Studio XY" ohne Klarnamen des Inhabers — einer der häufigsten Abmahngründe bei Selbstständigen überhaupt.
  • Impressum nur im Footer-Untermenü versteckt oder hinter mehr als zwei Klicks — es muss von jeder Seite leicht erreichbar sein.
  • Veraltete Angaben nach Umzug oder Rechtsformwechsel.
  • Social-Media-Profile vergessen: Auch Instagram-, LinkedIn- und Facebook-Auftritte brauchen ein (verlinktes) Impressum.

Für die formale Grundstruktur können Sie meinen kostenlosen Impressum-Generator nutzen — er deckt die Standardfälle ab; Sonderfälle (Kammerberufe, Aufsichtsbehörden) gehören in fachkundige Hände.

Baustein 2: Die Datenschutzerklärung

Das Prinzip

Die DSGVO verlangt, dass Sie für jede Datenverarbeitung auf Ihrer Website transparent erklären: was, warum, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, und welche Dritten beteiligt sind. Eine Datenschutzerklärung ist deshalb nie „fertig" — sie muss zu dem passen, was technisch tatsächlich auf Ihrer Seite passiert.

Die klassischen Lücken

  • Eingebundene Dienste fehlen im Text: Google Analytics, YouTube-Videos, Google Maps, Newsletter-Tools, Buchungswidgets — jeder Dienst braucht seinen Absatz.
  • Google Fonts vom Google-Server: Seit dem Münchner Urteil von 2022 ein Dauerbrenner der Abmahnindustrie. Die Lösung ist technisch simpel: Schriften lokal hosten. Ob Ihre Seite betroffen ist, sehen Sie in den Netzwerk-Anfragen — oder Sie lassen es mich in zwei Minuten prüfen.
  • Kontaktformular ohne Erwähnung der Verarbeitung und Speicherdauer.
  • Texte von 2018: Wer seit DSGVO-Start nichts aktualisiert hat, beschreibt mit Sicherheit nicht mehr den Ist-Zustand seiner Website.

Baustein 3: Cookie-Banner & Consent

Wann Sie einen brauchen — und wann nicht

Die als „Cookie-Banner" bekannten Consent-Abfragen sind nur nötig, wenn Sie einwilligungspflichtige Technologien einsetzen: Tracking (Google Analytics, Meta Pixel), Marketing-Cookies, externe Medien mit Tracking. Eine Website ohne Tracking braucht keinen Banner — technisch notwendige Cookies (Session, Warenkorb, Consent-Speicherung selbst) sind einwilligungsfrei. Ich baue Websites bewusst so, dass sie ohne Banner auskommen, wo es geht: bessere Nutzererfahrung, weniger Rechtsrisiko, schnellere Seite.

Wenn Banner, dann richtig

  • „Ablehnen" muss so einfach sein wie „Akzeptieren" — gleiche Ebene, gleiche Sichtbarkeit. Versteckte Ablehnen-Links in grauer Minischrift sind ein bekanntes Abmahnthema.
  • Vor der Einwilligung darf nichts laden: Ein Banner, hinter dem Analytics längst feuert, ist wirkungslos und nachweisbar.
  • Der Widerruf muss jederzeit möglich sein (Link in Footer oder Datenschutzerklärung).

Für einfache Fälle hilft mein Cookie-Banner-Generator; bei komplexeren Setups (Tag Manager, mehrere Dienste) gehört ein echtes Consent-Management eingerichtet — das übernehme ich im Rahmen der Projektarbeit.

Baustein 4: Die Barrierefreiheitserklärung (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind vor allem Onlineshops und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher — und betroffene Angebote müssen neben der technischen Barrierefreiheit eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung bereitstellen: Welche Standards werden erfüllt, wo gibt es bekannte Einschränkungen, wie erreicht man den Anbieter dazu. Ob Ihr konkretes Angebot unter das Gesetz fällt, ist eine Rechtsfrage (Stichwort Kleinstunternehmer-Ausnahme bei Dienstleistungen); die technische Seite prüfen Sie sofort und kostenlos mit meinem BFSG-Check — er testet über 15 Kriterien von Alt-Texten bis zur Erreichbarkeit der Erklärung. Wie sich die Abmahnlage seit dem Stichtag entwickelt hat, lesen Sie im Beitrag BFSG 2026: Abmahnwellen wegen Website-Barrierefreiheit.

Die Schnell-Checkliste für Ihre Website

  1. Impressum: Klarname, Anschrift, E-Mail, USt-IdNr. — von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar? Auch von den Social-Profilen verlinkt?
  2. Datenschutzerklärung: Beschreibt sie jeden tatsächlich eingebundenen Dienst? Wann zuletzt aktualisiert?
  3. Google Fonts: Lokal gehostet oder vom Google-Server? (Netzwerk-Tab im Browser zeigt es: Anfragen an fonts.googleapis.com sind das Warnsignal.)
  4. Cookie-Consent: Lädt vor der Einwilligung wirklich nichts? Ist „Ablehnen" gleichwertig sichtbar?
  5. Kontaktformular: SSL aktiv, Datenschutzhinweis vorhanden?
  6. BFSG: Barrierefreiheits-Score geprüft? Erklärung verlinkt, falls Ihr Angebot betroffen ist?
  7. SSL-Zertifikat: Läuft die Seite vollständig über HTTPS, ohne Mixed-Content-Warnungen? Das prüft mein Website-Check gleich mit.

Was Sie selbst machen können — und was nicht

Selbst erledigen lässt sich: die Checkliste durchgehen, Generatoren für die Grundstruktur nutzen, offensichtliche Lücken finden. In fachkundige Hände gehört: die rechtliche Bewertung von Sonderfällen, individuell formulierte Rechtstexte (für Onlineshops empfehle ich Schutzpakete wie die der IT-Recht-Kanzlei oder des Händlerbunds — die kosten ab etwa 10 Euro monatlich und beinhalten Update-Service samt Haftung) und die Frage der BFSG-Betroffenheit.

Die technische Umsetzung wiederum ist mein Teil: Fonts lokal einbinden, Consent sauber konfigurieren, Formulare DSGVO-konform bauen, Barrieren im Code beheben. Bei jeder Website, die ich neu baue, sind diese Punkte von Anfang an Standard — was eine professionelle Umsetzung sonst noch ausmacht, lesen Sie im Beitrag Website-Sicherheit für kleine Unternehmen und auf meiner Seite Webseite erstellen lassen.

Sonderfall Onlineshop: Die erweiterten Pflichten

Wer nicht nur informiert, sondern verkauft, hat eine zweite Ebene an Pflichten, die deutlich über die vier Bausteine hinausgeht: Widerrufsbelehrung samt Muster-Widerrufsformular, AGB (nicht gesetzlich verpflichtend, aber faktisch unverzichtbar), Preisangaben mit Mehrwertsteuer-Hinweis, Versandkosten und — bei Mengenprodukten — Grundpreisen, die Buttonlösung (der Bestellbutton muss eindeutig „zahlungspflichtig bestellen" oder Gleichwertiges sagen), korrekte Lieferzeitangaben („ca. 2–4 Werktage" statt „demnächst") und der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform. Dazu kommt: Für Onlineshops greift das BFSG ohne die Kleinstunternehmer-Ausnahme, die reinen Dienstleistern oft hilft. Meine klare Empfehlung für Shop-Betreiber: Rechtstexte nicht aus Generatoren zusammenstückeln, sondern ein Schutzpaket mit Update-Service und Haftungsübernahme abschließen — die zehn bis dreißig Euro monatlich sind gegen das Abmahnrisiko im Versandhandel die günstigste Versicherung, die es gibt. Die technische Umsetzung all dieser Anforderungen im Shop-System ist dann mein Teil — von der Buttonlösung bis zur barrierefreien Bestellstrecke, mehr dazu unter Onlineshop erstellen lassen.

Der Praxisfall: Wie eine Abmahnung abläuft — und wie Sie richtig reagieren

Damit das Thema greifbar wird, der typische Ablauf: Ein Anwaltsschreiben kommt per Post, rügt einen konkreten Verstoß — sagen wir, Google Fonts vom US-Server —, fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist und beziffert Anwaltskosten von einigen hundert Euro, manchmal plus Schadensersatzforderung. Die drei wichtigsten Verhaltensregeln, falls es Sie trifft: Erstens: nicht ignorieren. Die Fristen sind ernst; wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung mit deutlich höheren Kosten. Zweitens: nichts vorschnell unterschreiben. Die beigelegte Unterlassungserklärung ist oft weiter gefasst als nötig und bindet Sie jahrzehntelang mit Vertragsstrafen — eine modifizierte Erklärung vom eigenen Anwalt kostet wenig und schützt viel. Drittens: den Mangel sofort technisch abstellen — denn jede weitere Zustellung des Verstoßes verschärft die Lage, und bei Unterlassungserklärungen wird jeder Folgeverstoß richtig teuer. Genau hier liegt übrigens die unterschätzte Pointe des ganzen Themas: Die technische Behebung der Klassiker — Fonts lokal, Consent korrekt, Impressum vollständig — kostet ein bis drei Stunden Entwicklerzeit. Die Abmahnung dafür kostet das Zehnfache. Prävention ist hier keine Tugend, sondern schlicht die billigere Variante.

Häufige Fragen zu Website-Pflichtangaben

Brauche ich ein Impressum, wenn meine Website privat ist?

Rein private Websites ohne jeden geschäftlichen Bezug sind von der vollen Impressumspflicht ausgenommen. Aber Vorsicht: Die Schwelle zur Geschäftsmäßigkeit ist niedrig — schon Affiliate-Links, Werbebanner oder das Anbieten der eigenen Dienstleistung machen die Seite geschäftsmäßig. Im Zweifel: Impressum rein, es kostet nichts und schadet nie.

Reicht ein Generator für die Datenschutzerklärung?

Für Standard-Websites mit üblichen Diensten: meist ja, sofern der Generator aktuell gehalten wird und Sie wirklich jeden eingesetzten Dienst angeklickt haben. Die Erklärung muss aber zur technischen Realität passen — und genau da hapert es oft: Der Text erwähnt kein Google Fonts, die Website lädt es trotzdem. Deshalb gehört zur Texterstellung immer der technische Abgleich.

Mein Webdesigner hat die Seite gebaut — haftet er für die Rechtstexte?

In aller Regel nein: Rechtstexte sind Sache des Betreibers (oder seines Anwalts), die technische Umsetzung ist Sache des Entwicklers. Seriöse Webdesigner weisen auf Lücken hin und binden die Texte korrekt ein — so handhabe ich es —, aber die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Unternehmen. Misstrauen Sie jedem, der Ihnen „rechtssichere Komplettpakete" ohne juristischen Hintergrund verspricht.

Wie oft muss ich die Pflichtangaben prüfen?

Einmal jährlich als fester Termin — plus anlassbezogen bei jeder Änderung: neues Tool eingebunden, Umzug, Rechtsformwechsel, neue Leistungen. In meinen Wartungsverträgen ist der technische Teil dieser Prüfung (eingebundene Dienste, Fonts, SSL, Consent-Funktion) enthalten, sodass Abweichungen zwischen Text und Technik gar nicht erst entstehen.

Was ist die häufigste Abmahnfalle 2026?

Nach wie vor die Klassiker: unvollständiges Impressum bei Selbstständigen, Google Fonts vom US-Server und Tracking, das vor der Einwilligung feuert — dicht gefolgt vom Neuzugang Barrierefreiheit, wo die Abmahnzahlen seit dem BFSG-Stichtag steigen. Alle vier sind mit überschaubarem Aufwand abstellbar; der erste Schritt ist, den eigenen Stand zu kennen: BFSG-Check und Website-Check liefern ihn kostenlos.

Gelten die Pflichten auch für meine Landingpage oder Ein-Seiten-Website?

Ja, vollständig — die Impressums- und Datenschutzpflicht hängt am geschäftsmäßigen Betrieb, nicht an der Seitenzahl. Gerade bei schnellen Kampagnen-Landingpages werden die Pflichtseiten gern vergessen, und genau dort schauen Abmahner zuerst hin, weil die Fundquote hoch ist. Die saubere Lösung kostet zwei Links im Footer auf die bestehenden Pflichtseiten Ihrer Hauptdomain — es gibt keinen Grund, sie wegzulassen.

Ihre nächsten Schritte

Nehmen Sie sich 30 Minuten und gehen Sie die Schnell-Checkliste oben Punkt für Punkt durch — die meisten Lücken finden Sie selbst. Zwei Dinge können Sie sofort testen: den BFSG-Check für die Barrierefreiheit und den Website-Check für SSL und Technik-Basics.

Und wenn Sie lieber einmal alles aus einer Hand geprüft und behoben haben wollen: Im kostenlosen Erstgespräch schaue ich mir Ihre Website an und sage Ihnen konkret, welche der vier Bausteine bei Ihnen Aufmerksamkeit brauchen — technisch fundiert, ohne Panikmache und mit klarer Aufgabenteilung zwischen dem, was ich umsetze, und dem, was zum Anwalt gehört. Hier Anfrage stellen.

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