Barrierefreiheit prüfen, bevor es teuer wird
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — und mit ihm Bußgeld- und Abmahnrisiken für viele Websites, insbesondere Onlineshops und Anbieter elektronischer Dienstleistungen für Verbraucher. Der kostenlose BFSG-Quickcheck prüft Ihre Startseite in Sekunden auf die wichtigsten automatisiert erfassbaren Kriterien: Alt-Texte, Formular-Labels, Tastatur-Signale, Strukturqualität und die verpflichtende Barrierefreiheitserklärung.
Was ist das BFSG und wen betrifft es?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein — im Web betrifft das vor allem Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — bei Produkten gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Ob Ihr konkretes Angebot unter das BFSG fällt, ist eine Rechtsfrage; die technische Barrierefreiheit lohnt sich aber in jedem Fall, denn sie verbessert Nutzererlebnis und Google-Ranking gleichermaßen.
Was prüft der BFSG-Quickcheck konkret?
Der Check analysiert vier Bereiche nach dem WCAG-Prinzip: Wahrnehmbarkeit (Alt-Texte aller Bilder, Überschriften-Hierarchie, Tabellen-Struktur, Zoom-Sperren), Bedienbarkeit (aussagekräftige Linktexte, benannte Buttons, Tastatur-Signale, Skip-Link), Verständlichkeit (Sprachattribut, Seitentitel, Formular-Labels) sowie Robustheit und Pflichten (semantische Landmarken, auto-startende Medien und die nach BFSG geforderte Barrierefreiheitserklärung). Sie erhalten einen Score von 0 bis 100 mit konkreten Zählern — etwa wie viele Ihrer Bilder ohne Alt-Text sind.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen und im Extremfall die Einstellung der Dienstleistung anordnen. In der Praxis relevanter: Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber, die seit Inkrafttreten zunehmen. Wer die häufigsten technischen Barrieren behebt und eine saubere Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht, reduziert dieses Risiko erheblich — und gewinnt nebenbei eine Zielgruppe, die im Web oft ausgeschlossen wird.
Vom Quickcheck zur barrierefreien Website
Ein automatisierter Check findet die häufigsten Probleme, aber nicht alle: Kontraste auf Unterseiten, Screenreader-Logik, Fokus-Reihenfolgen und verständliche Fehlermeldungen brauchen manuelle Prüfung. Genau das biete ich an — als Webdesigner mit technischem Tiefgang prüfe ich Ihre Website vollständig, behebe die Barrieren direkt im Code und erstelle die Barrierefreiheitserklärung. Bei Neuprojekten baue ich Barrierefreiheit von Anfang an ein: Das ist günstiger als jede Nachrüstung.