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BFSG-Check: Ist Ihre Website barrierefrei?

Der kostenlose Quickcheck prüft Ihre Website auf die wichtigsten automatisiert erfassbaren Barrierefreiheits-Kriterien — von Alt-Texten über Formular-Labels bis zur Barrierefreiheitserklärung. Mit Sofort-Score und konkreten Maßnahmen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Betroffen sind insbesondere Onlineshops und Websites mit elektronischen Dienstleistungen für Verbraucher — bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen.

Domain eingeben — geprüft werden Startseite und Barrierefreiheitserklärung

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Bilder & Alt-Texte prüfen
Formulare & Labels analysieren
Tastatur-Bedienung & Linktexte testen
Struktur, Sprache & Landmarken bewerten
Barrierefreiheitserklärung suchen (BFSG-Pflicht)
Barrierefreiheits-Score berechnen
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Barrierefreiheits-Score von 100

Hinweis: Dieser Quickcheck prüft automatisiert erfassbare Kriterien der Startseite. Er ersetzt weder ein vollständiges WCAG-Audit (z. B. manuelle Tastatur- und Screenreader-Tests, Kontrastmessungen auf allen Seiten) noch eine Rechtsberatung zur BFSG-Betroffenheit Ihres Unternehmens.

Handlungsbedarf erkannt?

Ich mache Websites BFSG-fit — von der vollständigen Prüfung über die technische Umsetzung bis zur Barrierefreiheitserklärung. Oder ich baue Ihre neue Website gleich von Anfang an barrierefrei. Stellen Sie mir unverbindlich Ihre Anfrage — ich melde mich persönlich bei Ihnen.

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Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026

Barrierefreiheit prüfen, bevor es teuer wird

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — und mit ihm Bußgeld- und Abmahnrisiken für viele Websites, insbesondere Onlineshops und Anbieter elektronischer Dienstleistungen für Verbraucher. Der kostenlose BFSG-Quickcheck prüft Ihre Startseite in Sekunden auf die wichtigsten automatisiert erfassbaren Kriterien: Alt-Texte, Formular-Labels, Tastatur-Signale, Strukturqualität und die verpflichtende Barrierefreiheitserklärung.

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein — im Web betrifft das vor allem Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Banking und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — bei Produkten gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Ob Ihr konkretes Angebot unter das BFSG fällt, ist eine Rechtsfrage; die technische Barrierefreiheit lohnt sich aber in jedem Fall, denn sie verbessert Nutzererlebnis und Google-Ranking gleichermaßen.

Was prüft der BFSG-Quickcheck konkret?

Der Check analysiert vier Bereiche nach dem WCAG-Prinzip: Wahrnehmbarkeit (Alt-Texte aller Bilder, Überschriften-Hierarchie, Tabellen-Struktur, Zoom-Sperren), Bedienbarkeit (aussagekräftige Linktexte, benannte Buttons, Tastatur-Signale, Skip-Link), Verständlichkeit (Sprachattribut, Seitentitel, Formular-Labels) sowie Robustheit und Pflichten (semantische Landmarken, auto-startende Medien und die nach BFSG geforderte Barrierefreiheitserklärung). Sie erhalten einen Score von 0 bis 100 mit konkreten Zählern — etwa wie viele Ihrer Bilder ohne Alt-Text sind.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Die Marktüberwachungsbehörden können Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen und im Extremfall die Einstellung der Dienstleistung anordnen. In der Praxis relevanter: Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber, die seit Inkrafttreten zunehmen. Wer die häufigsten technischen Barrieren behebt und eine saubere Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht, reduziert dieses Risiko erheblich — und gewinnt nebenbei eine Zielgruppe, die im Web oft ausgeschlossen wird.

Vom Quickcheck zur barrierefreien Website

Ein automatisierter Check findet die häufigsten Probleme, aber nicht alle: Kontraste auf Unterseiten, Screenreader-Logik, Fokus-Reihenfolgen und verständliche Fehlermeldungen brauchen manuelle Prüfung. Genau das biete ich an — als Webdesigner mit technischem Tiefgang prüfe ich Ihre Website vollständig, behebe die Barrieren direkt im Code und erstelle die Barrierefreiheitserklärung. Bei Neuprojekten baue ich Barrierefreiheit von Anfang an ein: Das ist günstiger als jede Nachrüstung.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist vom BFSG betroffen?

Vor allem Anbieter von Onlineshops, Buchungssystemen, Banking und elektronischen Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen — bei Produkten nicht. Ob Ihr Angebot konkret betroffen ist, klärt im Zweifel eine Rechtsberatung; der technische Check lohnt sich unabhängig davon.

Welche Strafen drohen bei BFSG-Verstößen?

Bußgelder bis 100.000 €, Untersagungsverfügungen der Marktüberwachung und — praktisch am relevantesten — Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber. Die Abmahnwelle hat nach dem Stichtag im Juni 2025 spürbar zugenommen.

Was prüft der BFSG-Quickcheck genau?

Über 15 automatisiert erfassbare Kriterien der Startseite: Alt-Texte, Überschriften-Hierarchie, Zoom-Sperren, Linktexte, Buttons ohne Namen, Tastatur-Signale, Skip-Link, Sprachattribut, Formular-Labels, Landmarken, auto-startende Medien und die Erreichbarkeit einer Barrierefreiheitserklärung.

Reicht der automatische Check für BFSG-Konformität?

Nein — er ist der schnelle Einstieg, kein vollständiges Audit. Kontraste, Screenreader-Verhalten, Fokus-Führung und alle Unterseiten brauchen manuelle Prüfung. Der Quickcheck zeigt aber zuverlässig, wo die größten Baustellen liegen und wie dringend der Handlungsbedarf ist.

Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt vom Zustand ab: Häufige Einzelmaßnahmen (Alt-Texte, Labels, Kontraste, Erklärung) sind ab etwa 500 € umsetzbar, eine vollständige Nachrüstung typischer Firmen-Websites liegt zwischen 1.000 und 3.000 €. Bei Neuprojekten ist Barrierefreiheit ab Tag eins deutlich günstiger als jede Nachrüstung — bei mir gehört die Basis zum Standard.

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