Seit Anfang 2026 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung folgt schrittweise — kleinere Unternehmen ab 2027, alle ab 2028. Was viele 2026 unterschätzen: E-Rechnung heißt nicht „PDF per Mail". Es heißt strukturiertes Datenformat, das maschinenlesbar ist. Wer das verschlafen hat, kann ab 2027 keine Rechnungen mehr an Geschäftskunden stellen.
Hier ist, was Selbständige und KMU 2026 wissen und tun müssen.
Was eine E-Rechnung ist (und was sie nicht ist)
Eine E-Rechnung im Sinne der Pflicht ist eine Rechnung, die in einem strukturierten Datenformat erstellt, übermittelt und empfangen wird — sodass Computer den Inhalt automatisch lesen und verarbeiten können. Klassische PDF-Rechnungen, auch wenn sie elektronisch verschickt werden, sind keine E-Rechnungen im rechtlichen Sinne.
Die in Deutschland zulässigen Formate sind primär XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML — also für Menschen lesbar UND maschinenlesbar). Beide basieren auf dem europäischen Standard EN 16931.
Wer ab wann betroffen ist
Der zeitliche Fahrplan für B2B-Geschäftsverkehr in Deutschland:
Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Heißt: Auch eine kleine Solo-Selbständige muss ab 2025 in der Lage sein, eine XRechnung oder ZUGFeRD zu öffnen, zu prüfen und korrekt zu verbuchen.
Bis Ende 2026: Übergangsphase für die Ausstellung — klassische Rechnungen sind noch erlaubt, wenn der Empfänger zustimmt.
Ab 1. Januar 2027: Pflicht zur E-Rechnungs-Ausstellung für Unternehmen ab bestimmter Größe (genaue Schwellen siehe gesetzliche Vorgaben).
Ab 1. Januar 2028: Vollständige Pflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich.
B2C — also Rechnungen an Privatkunden — ist nicht Teil der Pflicht. Wer ausschließlich Privatkunden hat, kann seine PDF-Rechnungen wie gehabt schreiben.
XRechnung vs ZUGFeRD: was wann nutzen
XRechnung: Pures XML, keine visuelle Darstellung im File. Wird vor allem im Geschäft mit öffentlichen Auftraggebern verwendet (Bund, Länder, Kommunen sind teilweise schon seit 2020 verpflichtet, nur XRechnungen anzunehmen). Vorteil: vollständig maschinenlesbar. Nachteil: ohne Software nicht ohne Weiteres lesbar für Menschen.
ZUGFeRD (Version 2.x): Hybrid — eine PDF-Datei, in die XML eingebettet ist. Mensch sieht die normale PDF-Rechnung beim Öffnen, Buchhaltungs-Software liest die XML-Daten. Das beste aus beiden Welten und für die meisten KMU-Use-Cases die richtige Wahl.
Praxis-Empfehlung 2026: Wenn man frei wählen kann — ZUGFeRD. Wenn der Auftraggeber XRechnung verlangt (vor allem öffentliche Hand) — XRechnung.
Software-Optionen für Selbständige
Drei realistische Wege zur E-Rechnungs-Fähigkeit:
Weg 1: Online-Buchhaltungssoftware. Lexoffice, sevDesk, Easybill, Billomat — alle modernen Tools können seit 2024/2025 E-Rechnungen erstellen und empfangen. Kosten: 15–40 € pro Monat. Für die meisten Selbständigen die einfachste Lösung.
Weg 2: Erweiterung bestehender Software. Wer schon mit DATEV, Lexware oder Sage arbeitet — die haben E-Rechnung-Module nachgerüstet. Anfrage bei der Software-Hotline reicht meist.
Weg 3: Direkt-Tools. Wer selten Rechnungen schreibt: Kostenfreie Online-Generatoren erlauben einzelne E-Rechnungen, ohne Abo. Beispiele: Bundesweb-Plattform für XRechnungen, einzelne Open-Source-Tools.
E-Rechnung empfangen: was muss ich tun?
Auch ohne eigene E-Rechnungs-Ausstellung musst du als Empfänger 2026 vorbereitet sein. Konkret:
1. Empfangsadresse einrichten. Eine E-Mail-Adresse speziell für eingehende Rechnungen, die bei deiner Buchhaltungssoftware hinterlegt ist. Viele Cloud-Tools liefern eine eigene Eingangs-Adresse mit.
2. Verarbeitungs-Workflow. Eingehende E-Rechnungen müssen geprüft, verbucht und archiviert werden — möglichst automatisch. Moderne Buchhaltungssoftware kann das mit Texterkennung und Regelwerken weitgehend automatisieren.
3. Archivierung GoBD-konform. E-Rechnungen müssen 10 Jahre lang revisionssicher gespeichert werden — im Original-Format, unveränderbar. Cloud-Buchhaltung erledigt das in der Regel automatisch.
Pflichtangaben sind wie bisher
An den inhaltlichen Pflichtangaben ändert sich durch die E-Rechnung nichts — alle Angaben aus § 14 UStG bleiben gleich: Rechnungsnummer, Datum, Steuernummer, Leistungszeitraum, Netto/MwSt/Brutto. Was sich ändert, ist nur das Format.
Mehr zu den Pflichtangaben und korrektem Rechnungsaufbau im Artikel über Rechnung richtig stellen. Für die MwSt-Berechnung der einzelnen Positionen hilft der MwSt-Rechner; das Impressum mit korrekten Selbständigen-Angaben (Steuernummer, USt-IdNr.) ist ebenfalls Pflicht.
Was Webdesigner und Online-Dienstleister besonders beachten müssen
Wer als Selbständiger digitale Dienstleistungen anbietet, hat oft eine Mischung aus B2B- und B2C-Kunden. Konkrete Implikationen:
B2B-Anteil ab 2027 vollständig E-Rechnung-fähig. Wenn auch nur 30 % deiner Kunden Geschäftskunden sind, brauchst du das System.
Reverse-Charge-Rechnungen sind besonders heikel. Bei EU-Geschäftskunden kombiniert sich E-Rechnung mit Reverse-Charge-Vermerk. Software muss beides können. Mehr zu Reverse-Charge im Beitrag über MwSt im Webdesign.
Onlineshop-Betreiber: Wer einen B2B-fähigen Onlineshop hat, muss die E-Rechnung-Fähigkeit in den Checkout-Prozess integrieren — automatische Erstellung beim Kauf, korrekte XML-Anhänge, GoBD-konforme Archivierung.
Strafen bei Nicht-Compliance
Wer ab dem jeweiligen Stichtag keine E-Rechnungen ausstellen kann, hat formal keine ordnungsgemäße Rechnung gestellt. Konsequenzen: Empfänger kann Vorsteuer nicht ziehen (Geschäftskundenproblem), kann Forderung formal beanstanden, im schlimmsten Fall Folge-Probleme bei Steuerprüfung.
Reine „Bußgelder" für E-Rechnungs-Verstöße gibt es nicht direkt — aber die wirtschaftlichen Folgen (Geschäftskunden, die nicht mehr bestellen können) sind real.
Konkrete Empfehlung 2026
Wer noch ohne E-Rechnung-Software arbeitet: Jetzt umstellen. Die kommenden 12 Monate sind Übergangsphase, danach wird's eng. Lexoffice, sevDesk und Co. lassen sich in einem Nachmittag einrichten — der Aufwand ist überschaubar, der Schutz vor späteren Problemen erheblich.
Für strategische Fragen rund um Selbständigen-Buchhaltung empfiehlt sich der Weg zum Steuerberater; bei technischer Integration in Unternehmens-Websites oder Onlineshops bei mir kostenlos per Kontaktformular.