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Rechnung richtig stellen 2026: MwSt-Pflichtangaben für Selbständige (mit Vorlage)

6. Juli 2026 Dominik Baurhenn 6 min Min. Lesezeit
Rechnung richtig stellen 2026: MwSt-Pflichtangaben für Selbständige (mit Vorlage)

Eine Rechnung ist mehr als ein Wisch mit Beträgen drauf. Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Geschäftskunde die Vorsteuer nicht ziehen — und kommt zurück mit der Bitte um Korrektur. Im schlimmsten Fall hängst du in einer Steuerprüfung. Hier sind die Pflichtangaben für Rechnungen 2026, mit Beispiel und Hinweisen zur korrekten MwSt-Berechnung.

Die 10 Pflichtangaben nach § 14 UStG

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss zehn Angaben enthalten — auch die kleinste Rechnung ab 250 € (für kleinere ist es vereinfachte Form möglich, dazu unten):

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (deine Daten als Selbständiger)
  2. Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kundenname und Kundenadresse)
  3. Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer (lückenlos, zum Beispiel 2026-001, 2026-002...)
  6. Menge und Art der gelieferten Leistung
  7. Lieferungs- bzw. Leistungszeitraum (wann wurde die Leistung erbracht)
  8. Nettobetrag, MwSt-Satz, MwSt-Betrag, Bruttobetrag
  9. Hinweis auf Steuerschuldnerschaft bei Reverse-Charge oder Hinweis auf § 19 UStG bei Kleinunternehmern
  10. Aufbewahrungshinweis für Privatpersonen bei bestimmten Leistungen (Bauleistungen etc.)

Fehlt eine dieser Angaben, ist die Rechnung formell mangelhaft. Bei Geschäftskunden bedeutet das: kein Vorsteuerabzug bis zur Korrektur — und das wirft kein gutes Licht auf dich.

Kleinbetragsrechnung bis 250 €

Bei Rechnungen unter 250 € brutto reichen weniger Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag, MwSt-Satz oder Hinweis auf Steuerbefreiung. Praktisch für Kleinaufträge, aber nicht für strukturierte B2B-Geschäfte.

MwSt-Berechnung: häufige Fehler

Der häufigste Fehler bei der MwSt-Berechnung: Aufrunden oder Abrunden an der falschen Stelle. Korrekt ist: Erst den exakten Netto- und MwSt-Betrag berechnen (zwei Nachkommastellen), dann den Bruttobetrag. Beispiel: 1.234,56 € netto bei 19 % MwSt = 234,57 € MwSt + 1.469,13 € brutto.

Häufiger Fehler: Brutto im Kopf rechnen und MwSt rückwärts ableiten. Bei „1.000 € brutto enthält 190 € MwSt" ist das falsch — die korrekte Rechnung ist 1.000 / 1,19 = 840,34 € netto, MwSt = 159,66 €. Mit dem MwSt-Rechner ist diese Brutto-zu-Netto-Umrechnung sofort gelöst, mit allen Stellen korrekt.

MwSt-Sätze 2026

In Deutschland gelten:

  • 19 % Regelsteuersatz — alle normalen Waren und Dienstleistungen, inklusive Webdesign, Beratung, Software, Hosting
  • 7 % ermäßigter Satz — Bücher (auch E-Books seit 2020), Lebensmittel, Hotelübernachtungen, ÖPNV, Schnittblumen, kulturelle Veranstaltungen
  • 0 % — Hilfsmittel für Behinderte, Photovoltaik-Anlagen für Privatpersonen (seit 2023), bestimmte Medikamente

Beim Schreiben einer Rechnung mit Mischpositionen (z. B. Webdesign 19 % + Buchverkauf 7 %) muss jede Position separat ausgewiesen werden, mit eigenem MwSt-Betrag. Eine summarische Rechnung ist formell mangelhaft.

Reverse-Charge auf der Rechnung

Bei B2B-Geschäft mit EU-Kunden (z. B. Webdesign-Auftrag aus Wien) gilt Reverse-Charge nach § 13b UStG. Die Rechnung enthält dann keine MwSt, dafür den Vermerk: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG" oder „Reverse Charge". Zusätzlich muss die USt-IdNr. des Empfängers auf der Rechnung stehen.

Mehr zum Reverse-Charge-Verfahren im ausführlichen Beitrag über MwSt im Webdesign-Angebot.

Kleinunternehmer-Vermerk

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG: Der explizite Vermerk „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" ist Pflicht. Ohne diesen Hinweis kann das Finanzamt theoretisch die Rechnung als „mit ausgewiesener MwSt" werten und dich zur Abführung verpflichten — auch wenn du keine MwSt geschrieben hast.

Mehr zur Kleinunternehmerregelung und ihrer Logik im Beitrag über Kleinunternehmer 2026.

Beispiel: Ordnungsgemäße Rechnung für Webdesign

Webdesign Mustermann
Beispielstraße 1, 80333 München
Steuernummer: 123/456/78901
USt-IdNr.: DE123456789

Empfänger:
Beispiel GmbH
Beispielweg 5, 81679 München

Rechnungsnummer: 2026-042
Rechnungsdatum: 15.07.2026
Leistungszeitraum: 01.06.2026 – 30.06.2026

Position 1: Webdesign Firmenwebsite (8 Seiten, Responsive Design, CMS-Integration) — 2.500,00 € netto
Position 2: SEO-Grundoptimierung — 500,00 € netto

Zwischensumme: 3.000,00 €
MwSt 19 %: 570,00 €
Gesamtbetrag: 3.570,00 € brutto

Zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto auf das Konto IBAN DE...

Tools und Vorlagen

Standardvorlagen gibt es in jedem Buchhaltungsprogramm — Lexoffice, sevDesk, Easybill, Billomat. Wer ohne Buchhaltungsprogramm arbeitet, kann mit einer Word-/Excel-Vorlage starten, sollte aber spätestens ab dem zweiten Geschäftsjahr auf eine Software wechseln. Die Zeitersparnis ist enorm — und Steuerprüfung wird mit ordentlich strukturierten Rechnungen deutlich entspannter.

Für die schnelle MwSt-Kalkulation während der Rechnungserstellung: MwSt-Rechner mit Brutto/Netto-Modus, beliebigen Steuersätzen und Beispielen für 19 %, 7 % und Sondersätze. Wer ein rechtssicheres Impressum für seine Website oder einen Cookie-Banner braucht, findet das ebenfalls in den DOSIGNY-Tools. Bei steuerlichen Sonderfragen führt der Weg zum Steuerberater — und für die strategische Online-Aufstellung deines Selbständigen-Business helfe ich gerne über das Kontaktformular.

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