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BFSG-Update 2026: Erste Urteile zu Website-Barrierefreiheit — was Unternehmen jetzt wissen müssen

22. Juli 2026 Dominik Baurhenn 7 min Min. Lesezeit
BFSG-Update 2026: Erste Urteile zu Website-Barrierefreiheit — was Unternehmen jetzt wissen müssen

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG). Ein Jahr später zeigt sich, was die Praxis daraus macht: Erste Verfahren laufen, Verbraucherzentralen mahnen ab, Marktwächter prüfen. Hier ist eine Bestandsaufnahme — wie sich die Lage 2026 entwickelt und was Unternehmen jetzt wissen müssen.

(Hinweis: Die folgenden Ausführungen geben den Stand 2026 wieder. Aktuelle Gerichtsentscheidungen und Behördenpraxis am besten direkt prüfen oder mit einem spezialisierten Anwalt besprechen.)

Wer fällt unter das BFSG?

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit — wenn sie an Verbraucher gerichtet sind. Konkret betroffen:

E-Commerce: Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen — auch kleine. Banken und Finanzdienstleister: Online-Banking, Kontoführung, Versicherungs-Portale. Telekommunikation: Mobilfunk-Anbieter, Internet-Service. Verkehrsdienstleister: Fahrkartenkauf, Reisebuchung. E-Books und E-Reader: Anbieter digitaler Bücher.

Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht befreit, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Aber: Wer einen Onlineshop für Verbraucher betreibt, ist betroffen — auch als Solo-Selbständiger.

Erste Abmahnwellen 2026

Ende 2025 / Anfang 2026 startete die erste systematische Welle: Verbraucherzentralen scannen Onlineshops, identifizieren die häufigsten BFSG-Verstöße und mahnen ab. Hauptkritikpunkte:

Mangelnder Kontrast: Texte, die zu wenig Unterschied zum Hintergrund haben. WCAG fordert mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text. Wer dunkelgraue Schrift auf hellgrauem Hintergrund verwendet (häufiger Designer-Trend), ist oft drunter.

Fehlende Alt-Texte: Bilder ohne Alt-Attribut sind für Screenreader unsichtbar. Bei Produktbildern in Onlineshops besonders problematisch.

Tastatur-Navigation funktioniert nicht: Wer die Site nicht ohne Maus bedienen kann (Tab-Navigation, Enter-Bestätigung, Escape-Schließen), ist nicht BFSG-konform.

Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit: Eine Erklärung muss auf der Seite stehen — Status, festgestellte Mängel, Behebungsplan, Kontaktstelle für Beschwerden. Mehr im Beitrag über BFSG und Barrierefreiheit.

Wie die Marktüberwachung in der Praxis arbeitet

Auf Bundesebene ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde, auf Länderebene die jeweiligen Landesbehörden. Erfahrungsstand 2026: Aktive Prüfungen erfolgen bisher hauptsächlich auf Beschwerde — entweder von Betroffenen oder von Verbraucherzentralen.

Bei festgestellten Verstößen ist der Ablauf typischerweise: Aufforderung zur Mängelbehebung mit Fristsetzung (meist 3–6 Monate). Bei Nicht-Behebung: weitere Aufforderung. Erst danach Bußgeldverfahren — bis 100.000 € möglich, in der Praxis meist 5.000–25.000 € bei mittelschweren Verstößen.

Heißt: Es gibt keine 24-Stunden-Abmahnungen mit fünfstelligen Forderungen wie früher beim Wettbewerbsrecht. Aber wer dauerhaft Mängel ignoriert, riskiert ernsthafte Probleme.

Was Verbraucher konkret tun können

Das BFSG gibt betroffenen Verbrauchern explizit das Recht, Beschwerde bei der Marktüberwachungsbehörde einzulegen. Das wird in der Praxis 2026 zunehmend genutzt — gerade von Behindertenverbänden, die strategisch ausgewählte Shops dokumentieren und melden.

Was das heißt: Wer als Onlineshop-Betreiber denkt „Mich findet schon keiner", liegt falsch. Die ersten 100 dieser Beschwerden treffen oft genau die Anbieter, die offensichtliche Mängel haben — automatisierte Tests von Behindertenverbänden machen es einfach, betroffene Shops zu identifizieren.

Konkrete Konsequenzen für Onlineshops

Wer einen Onlineshop für Verbraucher betreibt und das BFSG ernst nimmt, sollte 2026 folgende Punkte haben:

1. Kontrastprüfung der gesamten Site. Mit dem Kontrast-Checker alle Text-Hintergrund-Kombinationen prüfen. WCAG-AA-Konformität (4,5:1 / 3:1) ist Mindeststandard.

2. Alt-Texte für alle inhaltlichen Bilder. Produktbilder, Banner, Infografiken. Dekorative Bilder bekommen alt="" (leerer String, nicht weglassen).

3. Tastatur-Test. Komplette Site ohne Maus durchklicken. Bestellprozess vom Warenkorb bis zur Bezahlung muss funktionieren.

4. Erklärung zur Barrierefreiheit. Eigene Unterseite mit Status, Stand, festgestellten Mängeln, Plan zur Behebung, Kontaktstelle für Beschwerden. Pflicht.

5. Screenreader-Test. Mit NVDA (Windows, kostenlos) oder VoiceOver (Mac, eingebaut) die Site einmal durch hören. Was nicht klappt, muss verbessert werden.

Tools und Hilfsmittel 2026

Automatisierte Tests decken nur 30–40 % der Probleme auf — manuelle Prüfung bleibt unerlässlich. Trotzdem hilfreich:

WAVE Browser-Extension: Findet die häufigsten technischen Mängel direkt im Browser. Kostenlos.

Lighthouse Accessibility Audit: In jedem Chrome-DevTools eingebaut. Schnelle erste Übersicht.

Kontrast-Checker: Für jede Text-Hintergrund-Kombination einzeln prüfen. WCAG-konforme Farb-Bewertung.

Screenreader (NVDA/JAWS/VoiceOver): Eigene Site einmal komplett anhören. Eindrücklicher als jeder Test-Bericht.

BFSG ist auch eine Marketing-Chance

Eine wichtige Perspektive 2026: BFSG-Konformität ist nicht nur Pflichtaufgabe, sondern auch Verkaufsargument. 10 % der Bevölkerung haben eine relevante Behinderung — das sind 8 Millionen potenzielle Kunden allein in Deutschland. Wer als Onlineshop wirklich barrierefrei ist, gewinnt Marktanteile.

Mehr Hintergrund auf der DOSIGNY-Übersicht zur barrierefreien Webentwicklung; den eigenen Status prüfen mit dem Website-Check-Tool. Bei konkreten Fragen zur BFSG-Umsetzung deines Shops oder deiner Website melde dich gerne über das Kontaktformular — eine kostenlose Erstanalyse mit konkreten Handlungsempfehlungen ist drin.

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