Ein Cookie-Banner (oder Consent-Banner) ist die Einblendung beim ersten Besuch einer Website, die den Nutzer über Cookies informiert und seine Einwilligung einholt. Seit dem EuGH-Urteil „Planet49" (2019) und dem deutschen TTDSG (2021) ist die aktive Zustimmung Pflicht für alle nicht-technisch-notwendigen Cookies — Tracking, Analytics, Marketing, Social-Media-Plugins.
Was muss ein rechtssicheres Cookie-Banner können?
Ein abmahnsicheres Banner erfüllt mehrere Kriterien: Die Buttons „Alle akzeptieren" und „Alle ablehnen" müssen gleich prominent sein (kein dunkel versteckter Ablehnen-Link). Eine granulare Auswahl nach Kategorien (notwendig, Statistik, Marketing) muss möglich sein. Vor der Zustimmung dürfen keine Tracking-Cookies gesetzt werden. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein — meist über einen Link im Footer. Und alles muss dokumentiert und nachweisbar gespeichert werden.
Cookie-Banner-Fallen die abgemahnt werden
Dark Patterns: „Akzeptieren" leuchtet grün, „Ablehnen" ist grauer kleiner Text. Nudging: Zustimmung ist vorausgewählt. Fehlende Ablehn-Option: Nur „Akzeptieren" oder „Einstellungen" — aber kein Ein-Klick-Nein. Cookies vor Consent: Google Analytics lädt schon, bevor der Nutzer entschieden hat. Solche Banner werden aktuell reihenweise von Verbraucherschutz und Wettbewerbern abgemahnt.
Brauche ich überhaupt ein Banner?
Ja — sobald deine Website irgendetwas über technisch notwendige Cookies hinaus einsetzt. Dazu zählen Google Analytics, Google Fonts per CDN, YouTube-Einbettungen, Facebook-Pixel, HubSpot, Hotjar oder auch harmlose Schriften über Google Fonts. Nur eine rein statische Seite ohne Tracking, ohne externe Ressourcen und ohne Formulare kann auf ein Banner verzichten.