Barrierefreiheit im Web (englisch: Web Accessibility) bedeutet, dass Websites und Webanwendungen für alle Menschen nutzbar sind — einschließlich Menschen mit Sehbehinderungen, Höreinschränkungen, motorischen Beeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen.
WCAG 2.1 — der internationale Standard
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für Web-Barrierefreiheit, entwickelt vom W3C. Sie definieren vier Prinzipien: Wahrnehmbar (Textalternativen für Bilder, ausreichende Kontraste), Bedienbar (Tastatur-Navigation, genug Zeit), Verständlich (lesbare Texte, vorhersagbare Navigation), Robust (kompatibel mit assistiven Technologien wie Screenreadern).
BFSG 2025 — neue Pflichten in Deutschland
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet viele Unternehmen zur digitalen Barrierefreiheit: E-Commerce-Websites, Banken, Telekommunikation und bestimmte Dienstleister müssen die Anforderungen der EN 301 549 (basierend auf WCAG 2.1 Level AA) erfüllen. Erste Abmahnwellen gab es bereits 2025.
Praktische Maßnahmen
Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4.5:1 für Text), Alt-Texte für alle Bilder, Tastatur-navigierbare Menüs, Skip-Links, ARIA-Labels, lesbare Schriftgrößen (mindestens 16px) und semantisches HTML. Barrierefreiheit verbessert übrigens auch die SEO — Google bewertet viele der gleichen Faktoren.