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EU AI Act ab 2. August 2026: KI-Inhalte und KI-Bilder auf Websites richtig kennzeichnen

27. August 2026 Dominik Baurhenn 11 Min. Lesezeit
Abstrakte Darstellung transparenter KI-Inhalte und digitaler Herkunftskennzeichnung
Beitragsbild mit generativer KI erstellt; Motiv dient der Illustration.

Kurzantwort: Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act. Daraus folgt jedoch keine pauschale Regel, nach der jedes mit KI erstellte Bild auf jeder Unternehmenswebsite zwingend mit demselben Hinweis versehen werden muss. Entscheidend sind Rolle, Inhalt und Einsatz: Anbieter generativer Systeme müssen synthetische Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen; Betreiber müssen Nutzer unter anderem bei Deepfakes sowie bei bestimmten Texten von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung informieren. Für normale Unternehmensblogs ist eine klare, sichtbare Kennzeichnung KI-erstellter Bilder und eine ehrliche Beschreibung der redaktionellen KI-Unterstützung trotzdem die robusteste und vertrauenswürdigste Praxis.

Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ordnet die technischen und redaktionellen Folgen für Websites ein. Er ist keine Rechtsberatung. Bei Kampagnen, politischen Inhalten, realistisch dargestellten Personen oder sonstigen Grenzfällen sollte der konkrete Einsatz juristisch geprüft werden.

Was seit dem 2. August 2026 tatsächlich gilt

Artikel 50 des europäischen AI Act gilt seit dem 2. August 2026. Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten unterscheiden ausdrücklich zwischen Anbietern eines KI-Systems und denjenigen, die ein solches System einsetzen. Diese Unterscheidung ist für Websitebetreiber wichtiger als ein pauschales „KI-Bild: ja oder nein“.

  • Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Systeme so gestalten, dass erzeugte oder manipulierte Inhalte maschinenlesbar als solche erkennbar sind.
  • Anbieter interaktiver KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass Menschen erkennen, wenn sie direkt mit einer KI interagieren.
  • Betreiber beziehungsweise Anwender müssen Menschen unter anderem informieren, wenn sie mit Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung konfrontiert werden.
  • Für Deepfakes und bestimmte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse bestehen besondere Offenlegungspflichten. Bei Texten ist ausdrücklich relevant, ob eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Verantwortung stattgefunden hat.

Für eine typische Firmenwebsite bedeutet das: Ein KI-Chatbot, ein fotorealistisches synthetisches Personenbild und ein KI-unterstützter Fachartikel sind nicht automatisch derselbe Fall. Wer alles nur mit einem allgemeinen Satz im Impressum abhandelt, macht es sich zu einfach. Transparenz gehört möglichst an die Stelle, an der ein Besucher den Inhalt wahrnimmt.

Muss jedes KI-Bild auf einer Website gekennzeichnet werden?

Eine seriöse Antwort lautet: nicht allein deshalb pauschal, weil ein Bild mit einem generativen Werkzeug entstanden ist. Die EU-Leitlinien beschreiben unterschiedliche Pflichten, Ausnahmen und Rollen. Standardmäßige Bearbeitungsschritte sind beispielsweise anders einzuordnen als ein realistisches synthetisches Bild, das eine echte Situation oder Person vortäuscht. Bei Deepfakes ist die Transparenzpflicht besonders klar.

Unabhängig von der juristischen Mindestgrenze empfehle ich für Unternehmenswebsites eine einfache redaktionelle Regel: Ist ein Bild vollständig oder wesentlich durch generative KI entstanden, wird das direkt beim Beitrag oder in der Bildinformation transparent gemacht. Das verhindert Missverständnisse und lässt sich konsistent umsetzen. Die Kennzeichnung sollte nicht behaupten, das abgebildete Ereignis habe real stattgefunden.

Ein geeigneter Hinweis ist zum Beispiel: „Beitragsbild mit generativer KI erstellt; Motiv dient der Illustration.“ Bei einem Fachartikel kann zusätzlich erklärt werden, ob KI nur für das Bild, auch für Recherche und Struktur oder für größere Textteile eingesetzt wurde.

Warum ein pauschaler Hinweis im Impressum allein zu wenig ist

Ein allgemeiner Transparenzabschnitt im Impressum oder in der Datenschutzerklärung kann den redaktionellen Prozess erläutern. Er beantwortet aber nicht zuverlässig, welches konkrete Bild synthetisch ist und welcher konkrete Artikel menschlich geprüft wurde. Besucher müssten den Zusammenhang selbst erraten.

Eine robuste Website arbeitet deshalb mit drei Ebenen:

  1. Direkt am Inhalt: Ein kurzer Hinweis unter dem Beitragsbild oder am Ende des Artikels.
  2. In den Bilddaten: Aussagekräftiger Dateiname, Alt-Text zum Bildinhalt und – wo der Workflow es unterstützt – Herkunftsmetadaten.
  3. Auf einer zentralen Transparenzseite: Erklärung, wie DOSIGNY KI-Werkzeuge einsetzt, was immer menschlich geprüft wird und wer die redaktionelle Verantwortung trägt.

Diese Ebenen erfüllen verschiedene Aufgaben. Der sichtbare Hinweis schafft Vertrauen. Der Alt-Text macht das Motiv zugänglich, ist aber kein geeigneter Platz für lange rechtliche Hinweise. Maschinenlesbare Herkunftsinformationen unterstützen technische Nachvollziehbarkeit, ersetzen jedoch keinen Hinweis, den ein Mensch tatsächlich wahrnehmen kann.

Was bei KI-unterstützten Blogartikeln zählt

Artikel 50 nennt bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse ausdrücklich den Fall, dass keine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle stattgefunden hat. Daraus folgt für einen seriösen Unternehmensblog ein praktischer Grundsatz: Ein veröffentlichtes Fachstück braucht eine verantwortliche Person, überprüfte Quellen und eine echte redaktionelle Freigabe – unabhängig davon, ob KI bei Recherche oder Struktur unterstützt hat.

Auch Google trennt nicht zwischen „menschlich gut“ und „KI automatisch schlecht“. In der offiziellen Anleitung zu generativ erstellten Website-Inhalten stehen Genauigkeit, Qualität und Relevanz im Mittelpunkt. Massenhaft erzeugte Seiten ohne zusätzlichen Nutzen können dagegen unter die Spam-Regeln für skalierte Inhalte fallen. Google empfiehlt außerdem, Nutzern sinnvollen Kontext darüber zu geben, wie Inhalte entstanden sind.

Für DOSIGNY bedeutet das ab diesem Beitrag:

  • Themen werden vor dem Schreiben gegen vorhandene und geplante URLs geprüft.
  • Aktuelle Aussagen stützen sich bevorzugt auf Primärquellen.
  • Statistiken, Rechtsfolgen und Produktfunktionen werden nicht ohne belastbare Quelle behauptet.
  • Eigene Projekterfahrungen werden von allgemeinen Empfehlungen getrennt.
  • Dominik Baurhenn prüft, überarbeitet und verantwortet jeden veröffentlichten Artikel.
  • KI-erstellte Beitragsbilder erhalten einen eindeutigen Transparenzhinweis.

Eine praxistaugliche Kennzeichnung für Unternehmensblogs

Eine Kennzeichnung muss verständlich sein. Technische Formulierungen wie „synthetischer Output eines probabilistischen Modells“ helfen keinem Leser. Gleichzeitig sollte der Hinweis nicht mehr versprechen, als der Prozess leistet.

Für Beiträge, bei denen Bild, Recherche und Struktur KI-unterstützt entstanden sind, verwende ich künftig folgende Formulierung:

Das Beitragsbild wurde mit generativer KI erstellt. Bei Recherche und Strukturierung des Artikels kamen KI-Werkzeuge unterstützend zum Einsatz. Inhalt, Quellenprüfung, Überarbeitung und Freigabe: Dominik Baurhenn.

Wurde nur das Bild generiert, wird der Textteil weggelassen. Wurde ein Foto lediglich zugeschnitten, entrauscht oder farblich korrigiert, ist das etwas anderes als ein vollständig synthetisches Motiv. Die Kennzeichnung sollte den tatsächlichen Vorgang beschreiben und nicht vorsorglich alles als „KI-generiert“ bezeichnen.

Fünf typische Website-Situationen richtig einordnen

1. Abstraktes KI-Motiv in einem Blogbeitrag

Das Motiv zeigt keine reale Person und behauptet kein reales Ereignis. Ein kurzer Hinweis beim Beitrag ist eine klare, verhältnismäßige Lösung. Zusätzlich wird der redaktionelle Entstehungsprozess beschrieben.

2. Fotorealistisches Bild einer angeblichen Mitarbeiterin

Hier entsteht ein erhebliches Täuschungsrisiko. Ein synthetisches Gesicht sollte nicht wie ein echtes Teammitglied dargestellt werden. Selbst ein Hinweis heilt nicht automatisch eine irreführende Präsentation. Für Team- und Referenzseiten sind echte Bilder die vertrauenswürdigere Wahl.

3. KI-generiertes Vorher-Nachher-Bild eines Kundenprojekts

Ein solches Bild darf nicht den Eindruck erwecken, es dokumentiere eine tatsächlich ausgeführte Arbeit. Für Referenzen nutze ich echte Screenshots und Projektmaterial. Synthetische Motive eignen sich zur Illustration, nicht als Beleg.

4. KI-Chatbot im Kontaktbereich

Besucher müssen erkennen, dass sie mit einem automatisierten System und nicht mit Dominik persönlich schreiben. Zusätzlich sind Datenschutz, Weitergabe an einen Menschen, gespeicherte Inhalte und Fehlermöglichkeiten sauber zu erklären.

5. Fachartikel mit KI-Unterstützung und menschlicher Prüfung

Die KI-Unterstützung wird transparent beschrieben. Entscheidend ist, dass eine verantwortliche Person Quellen, Aussagen, Links und Schlussfolgerungen überprüft und die Veröffentlichung freigibt. Ein automatisch erzeugter Entwurf darf nicht ungeprüft online gehen.

Technische Checkliste für die Umsetzung

  • KI-Bilder mit eigenständigem Dateinamen und passendem Format speichern.
  • Motiv im Alt-Text sachlich beschreiben; keine Keywordliste und keine juristische Erklärung in den Alt-Text pressen.
  • Breite und Höhe beziehungsweise ein stabiles Seitenverhältnis vorsehen, damit beim Laden nichts springt.
  • Transparenzhinweis sichtbar im Artikel platzieren.
  • Bei realistisch dargestellten Personen, Ereignissen oder Aussagen einen strengeren Prüfweg vorsehen.
  • Erstellungsquelle, Prompt oder Freigaben intern dokumentieren, wenn der Anwendungsfall dies verlangt.
  • Vorhandene Datenschutz- und Transparenztexte an den tatsächlichen KI-Einsatz anpassen.
  • Bei Chatbots Interaktion, Datenschutz und Übergabe an Menschen klar kennzeichnen.

Was die Kennzeichnung für SEO, GEO und AEO bedeutet

Ein KI-Hinweis ist kein Rankingtrick. Er ersetzt weder hilfreiche Inhalte noch eine technisch saubere Website. Googles Leitfaden für generative KI-Funktionen in der Suche stellt weiterhin eigenständige, hilfreiche Inhalte, Crawlability, gute Seitenerfahrung und bewährte SEO-Grundlagen in den Mittelpunkt. Relevante hochwertige Bilder können Inhalte unterstützen; massenhaft austauschbare Motive und Texte erzeugen dagegen keinen fachlichen Vorsprung.

Für die Auffindbarkeit ist deshalb wichtiger, dass das Bild zum Thema passt, schnell lädt und im Kontext eines nützlichen Artikels steht. Für Vertrauen ist zusätzlich wichtig, dass der Leser weiß, was er sieht und wer den Inhalt verantwortet. Genau diese beiden Ziele verbindet der neue DOSIGNY-Workflow.

Häufige Fragen zum AI Act und KI-Inhalten auf Websites

Gilt Artikel 50 seit dem 2. August 2026?

Ja. Die Europäische Kommission nennt den 2. August 2026 als Anwendungsdatum der Transparenzpflichten. Welche konkrete Pflicht greift, hängt jedoch vom System, der eigenen Rolle und dem dargestellten Inhalt ab.

Reicht „Diese Website nutzt KI“ im Impressum?

Als alleiniger Hinweis ist das meist zu ungenau. Besser ist eine Kombination aus einer zentralen Prozessbeschreibung und einem konkreten Hinweis beim jeweiligen KI-erstellten Inhalt.

Muss im Alt-Text stehen, dass das Bild KI-generiert ist?

Der Alt-Text sollte in erster Linie das visuell relevante Motiv für Menschen beschreiben, die das Bild nicht sehen können. Ein sichtbarer Hinweis oder eine Bildunterschrift ist für die Transparenz verständlicher. Ergänzende Herkunftsmetadaten können sinnvoll sein.

Darf ich KI-Bilder weiterhin für meinen Unternehmensblog nutzen?

Grundsätzlich können KI-Bilder weiterhin eingesetzt werden. Entscheidend sind unter anderem Rechte, mögliche Täuschung, Datenschutz, dargestellte Personen und der konkrete Kontext. Für Referenzen und Teamdarstellungen bleiben echte Aufnahmen die bessere Wahl.

Bestraft Google KI-unterstützte Artikel?

Google bewertet nach eigener Dokumentation vor allem Qualität, Genauigkeit, Relevanz und zusätzlichen Nutzen. Problematisch ist nicht das Werkzeug an sich, sondern skalierte Produktion ohne Mehrwert oder mit irreführenden beziehungsweise ungeprüften Aussagen.

Fazit: Transparenz ist Teil eines professionellen Webauftritts

Der AI Act verlangt eine differenzierte Betrachtung statt eines universellen Aufklebers für alles, was irgendwann eine KI berührt hat. Für Unternehmenswebsites ist der verlässlichste Weg trotzdem angenehm klar: synthetische Motive nicht als echte Dokumentation ausgeben, KI-Interaktionen erkennbar machen, redaktionelle Verantwortung übernehmen und den Einsatz verständlich offenlegen.

Wer seine Website technisch und redaktionell prüfen lassen möchte, kann den kostenlosen DOSIGNY-Website-Check nutzen oder über das Kontaktformular eine individuelle Prüfung anfragen.

Transparenzhinweis: Das Beitragsbild wurde mit generativer KI erstellt. Bei Recherche und Strukturierung des Artikels kamen KI-Werkzeuge unterstützend zum Einsatz. Inhalt, Quellenprüfung, Überarbeitung und Freigabe: Dominik Baurhenn.

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